Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2023

1. Gegenstand des Vertrages.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schwäbisch Hall Transformation GmbH (sht) regeln die Erbringung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungen für alle ihre erteilten Aufträge.

2. Vertragsabschluss

Angaben zu vertraglichen Leistungen in Angeboten der sht sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt
zustande, wenn die sht einen Auftrag schriftlich bestätigt hat. Mündliche und telefonische Aufträge bedürfen ebenso wie Ergänzungen und Änderungen bestehender Verträge und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schriftlichen Bestätigung durch die sht.

3. Leistungsumfang, Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1 Der erste Schritt einer Zusammenarbeit ist die Erstellung einer Trainingsbedarfsanalyse, eine Beratung oder eine Trainervermittlung.

3.2 Eine aufgrund der Trainingsbedarfsanalyse erstellte Trainingskonzeption bildet die Grundlage des
sht Leistungsprogramms.

3.3 Um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen, ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich. Hierzu werden der sht alle zur Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung des Auftrages erforderlichen und geeigneten Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt.

3.4 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse befreien die sht im zeitlichen und sachlichen Umfang ihrer Wirkung von der Leistungsverpflichtung. Dies gilt nicht für solche Ereignisse, die durch
die sht oder ihre Mitarbeiter/ Trainer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

4. Vergütung

4.1 Angaben über die Kosten vertraglicher Leistungen der sht, z.B. in Form von Honorar- und Kostensätzen verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.2 Die sht behält sich vor, Teilleistungen jeweils sofort nach ihrer Erbringung abzurechnen. Die Rechnung der sht sind 15 Tage nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar

5. Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Nutzungsrechte

5.1 Dem Kunden (Auftraggeber) werden von der sht Arbeitsunterlagen für die Teilnahme von Schulungsleistungen zur Verfügung gestellt.

5.2 Das Urheberrecht sowie eventuelle sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen und den darin niedergelegten Inhalten stehen ausschließlich der sht zu.

5.3 Die Arbeitsunterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Die Kunden erwerben an dem von sht für sie entwickelten und gestalteten Leistungsprogramm ein Nutzungsrecht nur für den persönlichen Gebrauch der jeweiligen Teilnehmer. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte ist weder dem Kunden noch dem Teilnehmer gestattet.

5.4 Jede, auch nur auszugsweise Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung der dem Kunden bzw. dem Teilnehmer überlassenen Arbeitsunterlagen ist nicht gestattet, es sei denn, dass vorab die schriftliche Zustimmung der sht eingeholt wird. Ebenso bedarf die Weiterverwendung der Arbeitsunterlagen für Fortbildungsmaßnahmen oder interne Seminare des Kunden ohne die weitere Beteiligung der sht einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

6. Geheimhaltung, Sicherung und Unabhängigkeit, Datenschutz

6.1 Über die bei der Tätigkeit für den Kunden erlangten Erkenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird die sht auch über die Dauer eines Vertragsverhältnisses hinaus gegenüber jedermann Stillschweigen bewahren.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von Mitarbeitern/Trainer der sht gefährden könnte. Dies gilt besonders auch für Anstellungsangebote und für Angebote, Aufträge für den Kunden direkt zu übernehmen.

6.3 Die Daten einer Auftragserteilung werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen von der sht elektronisch gespeichert.

6.4 Die sht ist berechtigt, den Namen des Kunden und das Trainings-/Beratungsthema in ihre Referenzliste zu führen.

6.5 Die sht ist berechtigt, die bei Erbringung ihrer Leistungen gegenüber dem Kunden gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in allgemeiner Form und ohne Nennung des Kunden für ihre weitere Geschäftstätigkeit zu verwenden.

7. Kündigung, Annahmeverzug

7.1 Kündigung

  1. a) Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund
  2. aa) Bei Kündigung einer Leistung behält die sht den Anspruch auf volle Vergütung der Trainerhonorare.
  3. ab) Wird vor Beginn eines Leistungsprogramms gekündigt, berechnet die sht die für konzeptionelle Vorarbeiten bereits angefallenen Kosten in voller Höhe. Die Trainerhonorare sowie weitere Kosten, mit Ausnahme der Spesen und Auslagen, berechnet die sht anhand der vereinbarten Sätze unter Anrechnung der ersparten Anwendungen und der Vorteile aus anderweitig möglicher Verwertung der Arbeitskraft der Mitarbeiter/Trainer mit folgenden Pauschalierungen (Zeitraum zwischen Eingang der Kündigung und Beginn des Leistungsprogramms/Prozentsatz der Vergütung, den sht erhält):
  • 28 Tage 100%
  • 56 Tage 50%
  • 84 Tage 25%
  1. b) Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund. Bei Kündigung des Kunden aus einem wichtigen Grund, den die sht zu vertreten hat, hat die sht nur Anspruch auf Honorierung ihrer bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Leistungen. Für eventuelle Schadenersatzansprüche des Kunden gilt die Ziff. 8.
  2. c) Kündigt die sht aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat gilt 7 aa) entsprechend. Eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche der sht bleiben vorbehalten.
  3. d) Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Kündigung sind deren Eingang per Post, Telex oder Telefax beim jeweiligen Vertragspartner (Kunde/ sht) maßgeblich.

 

7.2 Im Falle des Annahmeverzugs des Kunden oder der Nichterfüllung oder des Verzugs bei der erforderlichen Mitwirkung des Kunden ist die sht zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Obige Ziff. 7.1 c) gilt dann entsprechend. Unabhängig davon hat die sht Anspruch auf Ersatz der ihr dadurch etwa entstehenden Mehraufwendungen. Dies gilt auch dann, wenn die sht keine Kündigung ausspricht.

8. Rücktrittsvorbehalt/Zeitliche Verschiebung

8.1 Die sht ist berechtigt, das Seminar spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder sich sonstige für die Seminardurchführung wesentliche Bedingungen ändern. Bereits bezahlte Seminargebühren werden in diesen Fällen selbstverständlich unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche entstehen für den Kunden nicht.

8.2 Kann die sht eine Leistung nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt erbringen, wird die sht mit dem Kunden eine neue Terminvereinbarung treffen. Darüber hinausgehende Ansprüche entstehen für den Kunden nicht.

9. Haftung

Ansprüche des Kunden oder der Teilnehmer aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der sht oder deren Mitarbeiter / Trainer vor. Dies gilt insbesondere auch für eine Haftung für Folgeschäden. Generell ist die Haftung der sht auf solch unmittelbare oder mittelbare Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren

10 Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde kann seine Rechte aus einem mit der sht geschlossenen Vertrag nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, dass die sht dem schriftlich zustimmt. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen der sht ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.

11. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel

11.1 Gerichtsstand ist Schwäbisch Hall

11.2 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden, soweit nicht für Teilbereiche zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.

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